Abmahnungen

Eine Abmahnung ist eine formale Warnung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Er moniert ein bestimmtes (angebliches) Fehlverhalten des Arbeitnehmers und droht diesem für den Wiederholungsfall eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses an. Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen Fragen und Problemen in Zusammenhang mit Abmahnungen.

Aus Arbeitgebersicht gilt es, festzustellen, ob eine Abmahnung angebracht ist und ggf. die erforderliche Form zu wahren, damit die Abmahnung später, falls es notwendig wird, im Rahmen eines etwaigen Kündigungsschutzverfahrens auch Bestand hat.

Aus Arbeitnehmersicht ist nach Erhalt einer Abmahnung zu erwägen, welche Schritte eingeleitet werden. Grundsätzlich bestehen drei Optionen:

  • Der Arbeitnehmer ignoriert die Abmahnung.
  • Der Arbeitnehmer schreibt eine Gegendarstellung und lässt diese vom Arbeitgeber zur Personalakte nehmen.
  • Der Arbeitnehmer geht aktiv gegen die Abmahnung vor und verlangt deren Entfernung aus der Personalakte; dieser Anspruch kann auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Welcher Schritt der Richtige ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Dabei sind stets die Auswirkungen des Vorgehens auf das Arbeitsverhältnis zu bedenken. Will der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis langfristig fortsetzen, so wird sich ein aktives Vorgehen gegen die Abmahnung auch bei ungerechtfertigten Abmahnungen zumeist nicht empfehlen. Umgekehrt kann im Rahmen eines bereits zerrütteten Arbeitsverhältnisses eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte ein guter Einstieg in Verhandlungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit auch über eine Abfindung sein. Denn einerseits verleidet man dem Arbeitgeber mit einer derartigen Klage das Arbeitsverhältnis wahrscheinlich endgültig, andererseits zwingt man den Arbeitgeber mit der Klage und dem daraus resultierenden kurzfristigen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht quasi an den Verhandlungstisch.